Ein Vertrag zwischen New HOrizon - JOse BUades Samper mit Personalausweisnummer 78195713Z- und dem Fahrradanmieter kommt mit der Anmeldung und mit der Zahlung des Preises des Fahrrades zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das von New Horizon angebotene Material. Mit dem Vertragsschluss erkennen der MIeter diese an.
1. Zahlungen:
a) Anmietung im Geschäft: Bar- oder Kartenzahlungen bei Aushändigung des gemieteten Materials für den gesamten Zeitraum des Mietvertrages.
b) Online- Buchung: über TPV per Kredit - oder Debitkarte wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises geleistet. Die restliche Summe wird bei Übergabe des Materials im Geschäft für den gesamten Zeitraum des Mietvertrages geleistet.
2. Aushändigung des Materials:
a) Bei Übergabe des Materials ist der Mieter verpflichtet, sich per Personalausweis oder Reisepass zu identifizieren.
3. Unterschrift:
a) Das Mindestalter des Fahrradmieters ist 18 Jahre. Ebenso verpflichtet sich dieser mit der Unterschrift zu einer korrekten Nutzung des Materials.
4. Rücknahmegarantie:
a) Die Bearbeitungsgebühr ist im Endpreis der Reservierung inbegriffen und wird bei einer eventuellen Stornierung nicht zurück erstattet. Daraus ergibt sich, dass nie der Gesamtbetrag der Reservierung erstattet wird..
b) Storno bis 30 Tage vor Buchungstermin : Rückerstattung von 90% des Preises.
c) Storno zwischen 29 bis 15 Tage vor Buchungstermin: Rückerstattung von 50% des Preises.
d) Storno zwischen 14 bis Tag des Buchungstermins : keine Rückerstattung. Es besteht aber die Möglichkeit einer Umbuchung.
5. COVID-19 :
a) Diejenigen Kunden, die ihre Buchungen im Jahr 2020 auf Grund der Covid-19 Pandemie stornieren mussten, können Ihre Buchungen für den gezahlten Betrag geltend machen, ohne dass die in 2021 aktualisierten Preise angewendet werden.
b) Für die Kunden, die von neuen Covid-19 Massnahmen ab 2021 betroffen sind, gelten die Stornobedingungen im Punkt 4.
6. Nutzungsbedingungen:
a) Das gemietete Material ist vom Vertragsunterzeichner zu nutzen.
b) Der Mieter ist für die gesamte Vertragsdauer für das Material verantwortlich.
c) Der Mieter verpflichtet sich zu einer korrekten Nutzung sowie zu Vorsichtsmaßnahmen, um Schäden, Diebstahl und Verlust des Materials zu vermeiden.
d) Sollte einer der vorherigen Fälle eintreten - Schäden, Diebstahl oder Verlust- ist der Mieter zu einer sofortigen Erstattung der Reparaturkosten oder Neuanschaffung verpflichtet.
e) Das gemietete Material ist für den Freizeitsport bestimmt. Es ist nicht für Hochleistungs- oder Extremsport geeignet. Eventuell auftretende Schäden und/oder Verletzungen, die nach inadäquater Nutzung auftreten fallen vollkommen unter die Verantwortung des Mieters.
f) Bei der Rückgabe des gemieteten Materials am Vertragsende wird ein Angestellter von New Horizon dieses begutachten.
g) Der Kunde verpflichtet sich zur Überwachung des gemieteten Materials zu jeder Zeite, auch wenn dieses sich außer seiner Sicht befindet, sprich Nutzung eines Schlosses um z.B. den Sattel, Rahmen oder räder zu sichern, sei es an einem Laternenpfahl oder auf einem Rad Parkplatz. Wir empfehlen, das gemietete Material immer in Sichtweite zu haben.
h) Das gemietete Material sollte vor allem Nachts an einem gesicherten Ort aufgehoben werden, sei es in einem in einem Hotel dafür vorgesehen Ort, in einer gemieteten Ferienwohnung, auf dem Rad Parkplatz eines Hotels etc. Das Fahrrad sollte nachts immer unter Verschluss sein. Vermeiden Sie öffentliche Parkplätze und stellen Sie das Rad nachts im Garten Ihres Hotels/Ferienwohnung ab. Im Falle des Diebstahls/Verlustes tritt Punkt 6d in Kraft.
7. Rückgabe:
a) Der Mieter übergibt das gemietete Material , zusammen mit allem Zubehör an dem dafür bestimmten Ort, Datum und Zeitpunkt. Jede diesbezügliche Änderung muss vorher von New Horizon autorisiert werden. Die Nichteinhaltung dieses Abkommens ermächtigt den Bevollmächtigten von New Horizon, gerichtliche Schritte einzuleiten.
8. Rückgabe von Mietmaterial:
a) Es unterliegt der Verantwortung des Mieters über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, welche ihn gegenüber eventuelle an ihm selbst zugefügten Schäden und/oder an eventuell implizierten Drittparteien versichert, seien es diesem Fall Personen- oder Sachschäden. New Horizon tiene contratado su propio seguro de responsabilidad civil que cubre los daños que su material por rotura pudiera causar durante el tiempo de alquiler al cliente.
9. Pflichten des Vermieters:
a) Der von New Horizon Bevollmächtigte erklärt hiermit die Gewährleistung einer konstanten Überprüfung aller Komponenten der zu vermietenden Fahrräder sowie einer Reparatur oder Ersatzes aller nicht konformen Komponenten, die während einer Nutzung Probleme verursachten könnten. Es unterliegt jedoch nicht seiner Verantwortung für die aus unsachgemäßer barer oder nachlässiger Handhabung seitens des Mieters des gemieteten Materials aufzukommen (Schäden am Rahmen, Rädern, Felgen, Schaltung, Gabel, Platten durch Glas etc) .
b) Der Bevollmächtigte von New Horizon erklärt hiermit, alle notwendigen Vorkehrungen zu haben, um mechanische Fehler am gemieteten Material zu vermeiden. Sollten jedoch eventuell Fehler auftreten, unterliegt es nicht seiner Verantwortung für die,daraus resultierenden, direkt und/oder indirekt am Mieter verursachten Schäden aufzukommen.
10 .Vertragsdauer:
a) Die Vertragsdauer kann variieren, je nachdem, ob der Vertrag direkt im Geschäft oder Online abgeschlossen wird.
b) Bei Vertragsabschluss im Geschäft kann die Mindestdauer einen Tag, je nach Verfügbarkeit des Produktes, betragen.
c) Bei Online-Buchungen ist die Mindestdauer von dem gemieteten Fahrrad abhängig. Die Mindestanzahl der Tage kann je nach Produkt variieren. Die technischen Daten und Bedingungen aller Räder sind online abrufbar.
11 .Verkehrsregeln:
a) Es unterliegt der Verantwortung des Mieters und/oder seinen Begleitern die in Spanien geltenden Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten.
b) Nutzung eines Fahrradhelms sind Pflicht in Spanien.
c) Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich gegenseitig respektieren.
d) Bitte werfen Sie unterwegs keinen Müll an den Strassenrand.
12 .Gerichtsstand:
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist die Rechtsprechung der Balearen. Der vorliegende Vertrag unterliegt der Spanischen Rechtsprechung.